Satzung - Förderverein-StaBü Wedel
Förderverein für die Stadtbücherei Wedel e.V. •  Rosengarten 6  •  22880 Wedel
Tel.: 0179 / 68 77 880  •  E-Mail: vorstand [at] foerderverein-stabue-wedel.de  •  URL: www.foerderverein-stabue-wedel.de
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FÖRDERVEREIN für die
  STADTBÜCHEREI  WEDEL e.V.   online

Gegründet 1997
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Feier- oder Gedenktag
im buddhistischen Umfeld
Feier- oder Gedenktag
im christlichen Umfeld
Feier- oder Gedenktag
im hinduistischen Umfeld
Feier- oder Gedenktag
im islamischen Umfeld
Feier- oder Gedenktag im jüdischen Umfeld
Feste beginnen am Vorabend bei Sonnenuntergang
Schulbibliothekarischer Dienst
der Landeszentral-Bibliothek
Der erste Mai wird als Tag der Arbeit
begangen und erinnnert an die Kämpfe
der Arbeiterklasse um Arbeitnehmer-
rechte und Mitbestimmung. Er ist in
vielen Staaten gesetzlicher Feiertag.
Die Heilige Drei Könige waren eigentlich
Weise (Wissenschaftler) aus dem Morgenland,
die nach christlicher Tradition durch den
Stern von Betlehem zu Jesus geführt wurden.
Am Gedenktag der deutschen Einheit wird dem
Aufstand vom 17. Juni 1953 in der DDR gedacht.
Er war von 1954 bis 1990 Nationalfeiertag der BRD.
Am Ashura-Tag gedenken die Schiiten des Todes
Imam Husseins. Er gilt als Märtyrer. Hussein war
Sohn des ersten Imam der Schiiten, Ali ibn Abi Talib,
und Enkel des Propheten Mohammed.
Der Tag der Bibliotheken wurde in Deutschland
am 24. Oktober 1995 unter der Schirmherrschaft Richard
von Weizsäckers ausgerufen. Seitdem machen an diesem
Tag Bibliotheken in ganz Deutschland mit besonderen
Aktivitäten und Veranstaltungen auf ihre Rolle
als Wissensspeicher, Informationsvermittler und
kulturelle Einrichtung aufmerksam.
Der Weltalphabetisierungstag, auch Weltbildungstag
soll an die Problematik des Analphabetismus erinnern.
Dieser Tag wurde von der UNESCO im Anschluss an die
Weltkonferenz zur Beseitigung des Analphabetentums
im September 1965 in Teheran ins Leben gerufen.
Die Brailleschrift [bʁaj-] wird von Blinden und stark
Sehbehinderten benutzt. Sie besteht aus Punktmustern,
die mit den Fingerspitzen ertastet werden. Sie wurde
1825 von dem Franzosen Louis Braille entwickelt.
Chanukka (Lichterfest) erinnert an die Weihe
des Serubbabelischen Tempel in Jerusalem im
Jahre 164 v. Chr. Zuvor hatte sich das israelische
Volk von der griechischen Herrschaft befreit.
Zentrale Rolle spielt der "Channukia"-Leuchter.
Der Europatag erinnert an die Schuman-
Erklärung und die damit an die Geburtsstunde der
Europäischen Union. Außerdem macht der Tag auf den
Frieden und die Einheit der EU-Staaten aufmerksam.
Es werden auch dann Informationen an Facebook gesandt,
wenn Ihr Rechner oder Smartphone NICHT dort angemeldet sind.

Zur Facebook-Seite von Silas Matthes
Der Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau
und den Weltfrieden
(kurz: Internationaler Tag der Frau)
wurde im August 1910 von der deutschen Sozialistin Clara
Zetkin in Kopenhagen initiiert als Teil des Kampfes um die
Gleichberechtigung und das Wahlrecht für Frauen.
Er ist (außer in Berlin) kein gesetzlicher Feiertag.
Christi Himmelfahrt: Am 40. Tag nach Ostern soll
Jesus Christus in den Himmel aufgefahren sein.
Auch im Judentum und im Islam gibt es den Glauben,
dass jemand leiblich, endgültig ins Jenseits gelangt,
ohne zu sterben.
Der Internationale Tag des Gedenkens
an die Opfer des Holocaust

am 27. Januar wurde 2005 von den
Vereinten Nationen zum Gedenken an
den Holocaust und den 60. Jahrestag
der Befreiung des KZ Auschwitz-
Birkenau eingeführt.
Icons sind kleine Bildchen,
hinter denen sich Funktionen verbergen.
Ausnahmeregelung:
Schüler, die im Besitz eines Internet-Führerscheins
sind, dürfen den Internet-Arbeitsplatz auch benutzen,
wenn sie noch nicht 16 Jahre alt sind.
Der Internationale Tag des Ehrenamtes (englisch:
International Volunteer Day for Economic and Social
Development, IVD) ist ein jährlich am 5. Dezember
abgehaltener Gedenk- und Aktionstag zur Anerkennung
und Förderung ehrenamtlichen Engagements. Er
wurde 1985 von der UN beschlossen. In Deutschland
ersetzt er de facto den Tag des Ehrenamts (2.12.).
An diesem Tag wird auch der Verdienstorden an
besonders engagierte Personen vergeben.
Jom Kippur (Tag der Sühne) ist mit Rosh ha-Shana
einer der beiden "Hohen Feiertage" des Judentum.
Bereits im 3. Buch Mose steht, dass am zehnten Tage des
siebten Monats gefastet und keine Arbeit getan werden soll.
Karfreitag ist der Freitag vor Ostern. Christen
gedenken an diesem Tag den Leidens und das
Sterbens Jesus Christus am Kreuz. In der
katholischen Kirche ist der Karfreitag ein
strikter Fasten- und Abstinenztag.
Der Internationale Kinderbuchtag (englisch
International Children’s Book Day) ist ein
internationaler Aktionstag, der die Freude am
Lesen unterstützen und das Interesse an
Kinder- und Jugendliteratur fördern soll.
Er wird seit 1967 am Geburtstag (2. April)
des Dichters und Schriftstellers
Hans Christian Andersen begangen.
Immer am 26. Februar feiern die USA den
"Tell a Fairy Tale Day" (Erzähle-ein-Märchen-Tag)
als Anregung, schon den Jüngsten Literatur
und damit das Lesen nahe zu bringen.
Die Menüleiste ist die graue Leiste
ganz oben in Ihrem Browser,
meist mit "Datei" als erstem Menüpunkt.
Der Internationale Tag der Muttersprache dient
der "Förderung sprachlicher und kultureller
Vielfalt und Mehrsprachigkeit".
Vor dem Hintergrund, dass gut die Hälfte aller
weltweit gesprochenen Sprachen vom Aussterben
bedroht ist, fördert die UNESCO zum einen
Sprachen als Zeichen kultureller Identität,
zum anderen ist Fremdsprachenunterricht
und Mehrsprachigkeit Basis für gegenseitigen
Verständnis und Respekt.
Der Nikolaustag verdankt seinen Namen dem
Bischof, der im Jahr 325 in Myra (heute in der
Türkei), geweiht wurde. Erzählungen zufolge
war er stets barmherzig und soll sein geerbtes
Vermögen den Armen gespendet haben.
Der 6. Dezember gilt als sein Todestag und wird
im Andenken an seine guten Taten gefeiert.
OPAC = Online Public-Access Catalogue
Online-Katalog der Stadtbücherei Wedel
Das Opferfest (Eid ul-Adha), ist das höchste
islamische Fest. Es wird zum Höhepunkt des
Haddsch gefeiert, der Wallfahrt nach Mekka.
Es beginnt am Zehnten des islamischen Monats
Dhū l-Hiddscha und dauert vier Tage.
Ostern ist das Fest der Auferstehung von
Jesus Christus. Da das Neuen Testament
Leiden und Sterben auf die jüdische Pessach-
woche verortet, bestimmt dieser Termin auch
das Osterdatum. Mit Ostersonntag beginnt die
österliche Freudenzeit, die fünfzig Tage bis
einschließlich Pfingsten dauert.
Das Pessach-Fest erinnert an den Auszug
aus Ägypten (Exodus), also an die Befreiung
der Israeliten (Juden) aus der Sklaverei.
Pfingsten ist das christliches Fest, an dem
die Aussendung des Geistes Gottes / des
heiligen Geistes an die Jünger Jesu gefeiert
wird und damit quasi die Gründung der Kirche.
Pfingstsonntag ist der 50. Tag der Osterzeit,
49 Tage nach Ostersonntag.
Von der UNESCO wurde der 21. März zum
Welttag der Poesie ausgerufen.Er soll an
die Vielfalt des Kulturguts Sprache und an die
Bedeutung mündlicher Traditionen erinnern.
Weiterhin soll interkultureller Austausch
gefördert werden und dem Bedeutungsverlust
der Poesie entgegen getreten werden. Auch
in Zeiten der Informationstechnologien hat
Poesie einen wichtigen Platz im kulturellen
und gesellschaftlichen Leben.
Der Aktionstag wurde von der UNESCO initiiert.
Die Verfassung der UNESCO definiert die Förderung
der Presse- und Meinungsfreiheit als ein Leitziel.
Die UN-Generalversammlung erklärte am 20. Dez.
1993 den 3. Mai zum Welttag der Pressefreiheit.
Hiermit soll (auch) auf die grundlegende Bedeutung
freier Berichterstattung für die Existenz von
Demokratien aufmerksam gemacht werden.
Purim erinnert an die Rettung der Juden
durch Ester. Sie arbeitet für König Xerxes
und konnte so die Intrige eines Ministers
aufgdecken, der alle Juden an einem Tag
ermorden wollte.
Zum Purimfest verkleidet man sich und
feiert mit gemeinsamem Essen, Trinken,
Musik und Tanz.
Der Ramadan ist der Fastenmonat der Muslime,
der neunte Monat des islamischen Mondkalenders.
Im Ramadan wurde nach islamischer Auffassung
der Koran herabgesandt. Das Fasten im Ramadan
(zwischen Morgendämmerung und Sonnenunter-
gang gehört zu den fünf Säulen (Grundpflichten)
des Islams.
Rosch ha-Schana ist das jüdische Neujahrsfest
und findet nach dem jüdischen Kalender am
1. Tischri statt (zwischen 5. September und
5. Oktober des gregorianischen Kalenders).
Schawuot ist das jüdische Erntedankfest,
das 50 Tage, also sieben Wochen plus einen
Tag, nach dem Pessachfest gefeiert wird.
Save Internet Day: Zielsetzung dieses Tages
ist die eine langfristige Sensibilisierung
für die Gefahren im Internet und
die Schaffung von Medienkompetenz für Lehrer,
Eltern und Kinder.
Sachgruppen beinhalten alle Medien zu einem Thema
  z.B. Bücher, CDs, Video, DVDs
Als Abschluss des Laubhüttenfest (Sukkot) wird
Shmini Azeret gefeiert. Am zweite Tag, Simchat
Tora
steht für die "Freude an der Tora" im Mittelpunkt.
An den eigetippten Zahlen erkennt unser System,
dass die Eingabe nicht von einem
"Spam-Programm" vorgenommen wurde.
Erklärung weiter unten. Bitte
kicken, um direkt dorthin zu springen.
Sukkot ist ein Wallfahrts- und Erntefest. Es
wird fünf Tage nach Jom Kippur gefeiert und
dauert sieben Tage. Sukkot sind Laubhütten
als Unterstände auf Feldern.
Am folgenden Tag wird -als Abschluss-
Shmini Azeret gefeiert.
Der Tag der deutschen Einheit erinnert
als Nationalfeiertag an die deutsche
Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990.
Bundesweit wird wieder vorgelesen, gelacht, gefragt
und gebannt zugehört beim größten Vorlesefest in
Deutschland - in Schulen und Kitas, in Öffentlichen
und Schul-Bibliotheken - oder digital.
Weitere Informationen unter www.vorlesetag.de
Weihnachten ist im Christentum das Fest der
Geburt von Jesus Christus. Die Feierlichkeiten
beginnen am Vorabend, dem Heiligen Abend.
Zur besseren Lesbarkeit nutzen wir nur das
"generische Maskulinum", gemeint sind
gleichberechtigt alle Geschlechter!
Es ist uns bewusst, dass sich dadurch einige
Menschen ausgegrenzt fühlen, was nicht
beabsichtig ist. Jedoch ein (noch) großer Teil
unserer Leser würde diese Seite z.B. mit
Gender-Sternchen nicht nutzen.
Der Welttag des Buches und des Urheberrechts
am 23. April ist seit 1995 ein von der UNESCO
eingerichteter Aktionstag für das Lesen,
Bücher und die Kultur des geschriebenen
Wortes, wie auch für die Rechte der Autoren.
Das Datum geht zurück auf den Georgstag und
bezieht sich auf die Tradition, zum Namenstag
des St. Georg Rosen und Bücher zu verschenken.
Außerdem fallen das (vermutete) Geburts-
sowie Todesdatum von William Shakespeare, die
Todestage von Miguel de Cervantes und der
Geburtstag des Literaturnobelpreisträgers
Halldór Laxness auf dieses Datum.
Die Uhr wird in der Nacht von 3 Uhr auf 2 Uhr
zurückgestellt. Die Nacht ist also 1 Stunde länger.
Das ist der Wechsel von Sommerzeit zur Normalzeit.
Die Uhr wird um 2 Uhr in der Nacht um eine Stunde
vorgestellt, die Nacht ist also 1 Stunde kürzer.
Das ist der Wechsel von Normalzeit zur Sommerzeit.
Das Fest des Fastenbrechens oder Eid al-Fitr ist
ein islamisches Fest im unmittelbaren Anschluss
an den Fastenmonat Ramadan. Im Türkischen
wird es als "Ramazan-Fest" (Ramazan Bayramı)
oder Zuckerfest (Şeker Bayramı) bezeichnet.
Wenn Sie durch den Klick auf einen Buttons auf die
Seiten sozialer Medien gehen, werden ggf. Daten
von Ihnen erfasst und gespeichert, auch wenn Sie
KEIN Konto dort haben.

Sie bestätigen mit dem erneuten Klick auf den je-
weiligen Link, das zur Kenntnis genommen zu
haben. Mehr Infos dazu in unserem Impressum.

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 Tastatur-Navigation siehe 1. Hilfe / Fragen 
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    auf Wedel.de
10.10.2016

Satzung

§ 1     Name und Sitz

Der Verein führt den Namen "Förderverein für die Stadtbücherei Wedel e.V.". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Sein Sitz ist Wedel.

§ 2     Zweck und Ziele des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Zweck des Vereins ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung. Er soll die stadteigene Bücherei fördern und unterstützen, damit den Einwohnern der Stadt Wedel ein möglichst großes Potential von Medien jeglicher Art zur Information, Bildung und Unterhaltung zur Verfügung steht.

Zwecke des Vereins sind ferner:

  1. den Bestand der Stadtbücherei als kommunalfinanzierte Einrichtung auch in wirtschaftlich schwieriger Zeit zu sichern sowie für den Ausbau zu einem medialen Zentrum für alle Einwohner einzutreten;
  2. mit Sach- oder Finanzmitteln die Stadtbücherei zu unterstützen; insbesondere auch bei der Anschaffung Neuer Medien;
  3. für die Stadtbücherei und ihre Nutzung durch geeignete Maßnahmen öffentlich zu werben.

Zur Erreichung dieser Ziele bemüht sich der Verein Der Verein versteht sich als Ergänzung der von der Stadtbücherei veranlassten Aktivitäten.

§ 3     Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jeder werden, der das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und sich mit dem Zweck und der Satzung einverstanden erklärt. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand aufgrund einer Beitrittserklärung. Mitglieder des Vereins sind ordentliche Mitglieder und jugendliche Mitglieder. Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besitzen Stimm- und Wahlrecht.

Mitglieder können auch juristische Personen werden. Diese Mitglieder üben ihr Stimmrecht durch ihren gesetzlichen Vertreter oder einen schriftlich Bevollmächtigten aus. Sie haben jedoch kein passives Wahlrecht.

Die Mitgliedschaft endet durch Der Austritt kann nur zum Ablauf des Kalenderjahres erfolgen. Er muss spätestens bis zum 30. September dem Vorstand schriftlich angezeigt werden. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren bedürfen Eintritt und Austritt der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.

Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluss von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen im Rückstand ist. Die Streichung darf erst erfolgen, wenn nach der Absendung der zweiten Mahnung die Streichung angekündigt wurde.

Ausgeschlossen wird, wer das Ansehen des Vereins schuldhaft in grober Weise verletzt. Der Ausschluss kann vom Vorstand oder von jedem einzelnen Mitglied beantragt werden. Betroffenen ist die Möglichkeit umfassender mündlicher oder schriftlicher Stellungnahme einzuräumen.

§ 4     Beitrag

Der Jahresbeitrag wird für Mitglieder und für juristische Personen getrennt erhoben. Die jeweilige Höhe des Jahresbeitrages wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt. Er beträgt z.Zt. für Mitglieder 15 EUR, für Familien 25 EUR und für Firmen 75 EUR jährlich.

§ 5     Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:
  1. der Vorstand
  2. die Mitgliederversammlung

§ 6     Der Vorstand

  1. Zusammensetzung

    Dem geschäftsführenden Vorstand, im Sinne des § 26 BGB, gehören an:
    1. der Vorsitzende
    2. der stellvertretende Vorsitzende
    3. der Schriftführer
    4. der Kassenwart
    5. ein Beisitzer
    Je zwei von ihnen können den Verein gemeinsam vertreten.

    Die Amtszeit des Vorstands beträgt zwei Jahre, Wiederwahl ist möglich.

  2. Aufgaben und Beschlussfassung

    Der Vorstand ist für die Beschlussfassung über alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung übertragen werden. Er beruft mindestens einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung ein und legt Rechenschaft über seine Tätigkeit gegenüber der Mitgliederversammlung ab.

§ 6a     Rechnungsprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen Rechnungsprüfer. Der Rechnungsprüfer hat Ausgaben und Einnahmen des Vereins zu überprüfen. Vor Entlastung und Neuwahl eines Vorstandes hat der Rechnungsprüfer die Mitgliederversammlung schriftlich oder mündlich zu informieren.

Der Prüfauftrag bezieht sich auf die Rechnungslegung des Vereins. Vorstandsentscheidungen über Ausgaben unterliegen dem Prüfauftrag nur hinsichtlich der korrekten finanziellen Abwicklung.

Der Vorstand hat dem Rechnungsprüfer zu dessen Aufgabenerledigung die notwendigen Angaben zu machen und Einblick in Buchführung und andere Unterlagen des Vereins zu gewähren.

§ 7     Mitgliederversammlung

  1. Aufgaben

    Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
    1. Wahl des Vorstandes;
    2. Wahl von mindestens einem Rechnungsprüfer, der nicht Mitglied des Vorstandes sein darf.
    3. Festlegung der Höhe des Mitgliedsbeitrages,
    4. Entgegennahme des Geschäftsberichts des Vorstands über das abgeschlossene Rechnungsjahr,
    5. Entlastung des Vorstandes und der Rechnungsprüfer
    6. Abänderung der Satzung
    7. Ausschluss von Mitgliedern
    8. Auflösung des Vereins bei gleichzeitiger Wahl von zwei Liquidatoren.

  2. Einberufung und Tagesordnung

    Die Mitgliederversammlung ist unter Mitteilung der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher schriftlich einzuberufen; sie hat innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Vereinsjahres stattzufinden.

    Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.

    Eine Satzungsänderung kann nur mit ¾ der abgegebenen Stimmen erfolgen. Anträge auf Satzungsänderung sind einen Monat vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.

    Über den Ausschluss wegen Vereinsschädigung bestimmt die Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit nach vorangegangener Diskussion. Bei Eilbedürftigkeit lädt der Vorsitzende zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein. Über die Eilbedürftigkeit bestimmt der Vorstand mit Mehrheit.

    Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen beschlossen werden, wobei in diesem Falle mindestens ein Viertel der Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen müssen. Der Antrag auf Auflösung des Vereins muss einen Monat vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.

§ 8     Protokollierung

Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren; die Protokolle sind vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen.

§ 9     Auflösung und Liquidation

Im Falle des Auflösungsbeschlusses verliert der Vorstand automatisch seine Ämter, gleichzeitig muss die Mitgliederversammlung zwei Liquidatoren bestellen. Diese haben die laufenden Geschäfte abzuwickeln.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Wedel, die es ausschließlich und unmittelbar für die Stadtbücherei für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 10     Inkrafttreten der Satzung

Die Satzung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung, dem 24.02.2011, in Kraft.


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