§ 7 Gebühren
- Portokosten für Benachrichtigungen im auswärtigen Leihverkehr bestellter
Medien, telefonischer Verlängerungen und Mahnschreiben sind zu erstatten.
Folgende Gebühren werden erhoben:
|
Kinder u. Jugendliche unter 18 Jahren
|
Erwachsene
|
1. Jährliche Nutzungsgebühr
a) Leistungskategorie I
b) Leistungskategorie II
c) Leistungskategorie III
|
0,00 €
7,00 €
|
14,00 €
28,00 €
32,00 € |
Vierteljährliche Nutzungsgebühr
a) Leistungskategorie I
a) Leistungskategorie II
|
0,00 €
entfällt |
5,00 €
8,00 € |
2. Ausstellung
a) des ersten Büchereiausweises
b) jedes weiteren Büchereiausweises
c) einer Surfcard |
1,00 €
2,00 €
3,00 € |
2,00 €
4,00 €
6,00 € |
3. Bestellung im auswärtigen Leihverkehr
je Medieneinheit |
2,00 € |
2,00 € |
4. Vormerkungen |
1,00 € |
1,00 € |
5. Medienrückgabe nach Ablauf der Leihfrist
je Medieneinheit und Tag |
0,10 € |
0,25 € |
|
6. Ab der 2. Mahnung
zur Medienrückgabe
nach Ablauf der Leihfrist, je Mahnung |
3,00 € |
3,00 € |
7. Nutzung der Internetplätze pro Stunde |
1,00 € |
3,00 € |
8. PC-Arbeitsplatz
Nutzung pro angefangene Stunde |
1,00 € |
3,00 € |
Die Gebühren nach 2b) werden nicht erhoben, wenn die
Neuausstellung auf einem Wohnungswechsel oder einer
Namensänderung beruht.
- Für Schülerinnen und Schüler, die Vollzeitschulen
besuchen, Auszubildende, Studentinnen und Studenten, Wehr- und
Zivildienstleistende nach dem WpflG/ZDG, Empfänger von
Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem II. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) oder
von Leistungen nach dem XII. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) sowie deren Ehegatten und Kinder
ohne eigenes Einkommen ermäßigen sich die Gebühren
auf die Sätze für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
- Die Gebührenschuldnerin bzw. der Gebührenschuldner
muß die Voraussetzungen einer Gebührenermäßigung
oder einer Gebührenbefreiung nachweisen.
- Gebührenschuldnerin bzw. Gebührenschuldner ist die
Benutzerin oder der Benutzer.
- Die Gebührenschuld entsteht
- für die Grundgebühr mit der Anmeldung bzw. Verlängerung des Büchereiausweises,
- für die Ausstellung des Büchereiausweises mit der Anmeldung bzw. Antragstellung,
- für die Bestellung im auswärtigen Leihverkehr mit der Bestellung,
- für die Medienrückgabe nach Ablauf der Leihfrist mit der Rückgabe,
- für die schriftliche Mahnung mit deren Abgang,
- für die Videoberechtigung sowie die Internet- und PC-Arbeitsplatznutzung mit der Antragstellung.
Die Gebührenschuld wird zugleich mit ihrer Entstehung fällig.
|
|