Mitglied des Vereins kann jeder werden, der das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und mit dem Zweck und der Satzung einverstanden ist. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand aufgrund einer Beitrittserklärung.
Mitglieder des Vereins sind ordentliche Mitglieder und jugendliche Mitglieder. Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besitzen Stimm- und Wahlrecht.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt, aktuell beläuft sich der Jahresbeitrag auf:
Bitte lesen Sie unsere Satzung, bevor Sie das Beitrittsformular ausdrucken und dann ausgefüllt in der Stadtbücherei abgeben.
Ab dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu beachten, die die Voraussetzungen für die Speicherung persönlicher Daten verschärft. Für die Mitgliederverwaltung und um Ihnen sowohl die satzungsgemäß verpflichtende Einladungen zu Mitgliederversammlungen als auch die Zuwendungsbescheinigung für Ihre Mitgliedsbeiträge zusenden können, stimmen Sie der Speicherung und Nutzung Ihrer Daten zu, wenn Sie den Mitgliedsantrag an uns absenden. Ihre Daten werden NUR zu Vereins-internen Zwecken genutzt und NICHT an Dritte weitergegeben!